Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht als vereinbart, soweit diese von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens abweichen.
2. Angebote
Preis- und sonstige Angebote erfolgen freibleibend. Die in Drucksachen, elektronischen Medien oder sonstigen Unterlagen gemachten Angaben sind unverbindlich, sie erlangen erst mit Auftragsbestätigung ihre Verbindlichkeit. Es gelten stets die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben, Eigenschaften und Umfänge als verbindlich.
3. Preise, Nebenleistungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Preise verstehen sich exklusive Spesen und Reisekosten.
Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber gewünschten Versandart (z.B. Express, Kurier etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Auftragserteilung
Schriftlich, telefonisch, per Fax oder über elektronische Medien erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich.
5. Lieferung, Liefertermine, Verspätete Abnahme
Lieferung erfolgt stets ab Werk. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportschäden, bzw. fehlende Teile einer Sendung sind sofort bei der liefernden Spedition oder bei der Post zu reklamieren.
Liefertermine werden bei Erteilung eines Auftrags mit dem Auftraggeber abgestimmt. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung von intrasaar media verursacht, so hat er trotzdem zu dem vereinbarten Termin die von der Leistung abhängigen Zahlungen zu leisten. Gleiches gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen ausgeführt werden. Eine vom Auftraggeber zu verantwortende Verzögerung berechtigt demzufolge nicht zur verspäteten Zahlung.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.
Wir erlauben uns, 40% des jeweiligen Gesamthonorars mit Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Weitere 30% berechnen wir nach Projektfortschritt, die restlichen 30% nach Abschluss des Auftrags. Bei einem Auftragsvolumen von unter 10.000 Euro gilt eine Abschlagszahlung von 50%. Sollte das Auftragsvolumen zu einem maßgeblichen Teil Drittleistungen enthalten, sind wir berechtigt, den Abschlag entsprechend zu erhöhen.
Bei Zahlungsverzug ist intrasaar media berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben. Für den Fall bereits erbrachter Leistungen ist intrasaar media berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Satz der Europäischen Zentralbank zu erheben.
7. Sonderleistungen
Sonderleistungen wie die Umarbeitung, Änderung oder Ergänzung von Erzeugnissen werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Auslagen für technische Nebenkosten – insbesondere spezielle Materialien, Fotodokumentation oder Scans – sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie von diesem gefordert wurden.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Dienstleistungsvertrag
Sollte zwischen intrasaar media und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, so haben anderslautende Regelungen im Dienstleistungsvertrag Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Fremdarbeiten
Wir sind berechtigt, Teile des Auftrags durch Drittfirmen herstellen zu lassen. Für die Ordnungsmäßigkeit und Qualität dieser Fremdarbeiten übernehmen wir keine Haftung. Für den Fall von Mängeln hat der Kunde das Recht, die uns zustehenden Schadenersatzansprüche gegen Drittfirmen im eigenen Namen geltend zu machen.
10. Abnahme, Beanstandungen, Haftung
Beanstandungen an unseren Produkten müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich angezeigt werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zum Rücktritt. Erst für den Fall, dass eine Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung von uns nicht durchgeführt wird, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von intrasaar media. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
12. Digitale Daten
intrasaar media ist – sofern im Angebot nicht anders vereinbart – nicht verpflichtet, Dateien und andere digitale Quellen zu gelieferten Produkten an den Auftraggeber herauszugeben. In anderen Fällen erhält der Auftraggeber ebenfalls nur die endgültigen Versionen, nicht aber die Arbeitsdateien und Layouts.
13. Urheberrechte, Weitergabe an Dritte
Unsere Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Alle kreativen Leistungen bleiben zunächst Eigentum von intrasaar media. Eine Veräußerung kann nur durch den Urheben entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Jedes darüber hinaus gehende Recht bedarf gesonderter schriftlicher Bestätigung von unserer Seite. Die unerlaubte Weitergabe unserer Erzeugnisse an Dritte macht schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für sämtliche Vorstufen unserer Erzeugnisse.
14. Vorlagen
Für die Richtigkeit der Vorlagen vom Auftraggeber ist intrasaar media nicht haftbar zu machen.
Alle uns überlassenen Vorlagen werden sorgfältig behandelt. Sollte ein Verlust oder eine totale Beschädigung durch unser Verschulden auftreten, haften wir bis zu einem Materialwert von 300,- Euro für den Fall, dass uns lediglich leichte Fahrlässigkeit trifft. Im übrigen folgt die Haftung den gesetzlichen Bestimmungen.
15. Höhere Gewalt
Wenn intrasaar media an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten – bei intrasaar media wie bei seinen Zulieferern oder beauftragten Drittunternehmen – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten o.ä., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Auftragnehmer von der Lieferungsverpflichtung frei.
16. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Saarbrücken.
17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen – gleich aus welchem Grunde – berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.
Die ungültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Inhalt nach der ungültigen Klausel am nächsten kommt, bzw. den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
Saarbrücken, November 2024